Kulturgüterschutz

Kulturelle Objekte gelten seit jeher als Zeugen der Geschichte einer Gemeinschaft und ihrer Kultur. Der Kulturgüterschutz (KGS) hat sich zur Aufgabe gemacht, die identitätsstiftenden Objekte für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Sichern und respektieren – diese zwei Hauptforderungen gilt es beim Schutz von Kulturgütern gemäss Haager Abkommen von 1954 zu befolgen.

Der Chef Kulturgüterschutz leitet seinen Fachbereich und berät die Gemeindebehörden und Partner im Bevölkerungsschutz. Ihm stehen je nach Grösse und Bedarf der Organisationseinheit eine Anzahl KGS-Spezialisten für folgende Aufgaben zur Seite:

  • Erstellen von Planungen und Basisdokumentationen,
  • Erstellen von Einsatzplänen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr,
  • Umsetzen von Schutzmassnahmen (Evakuierung, Lagerung usw.) für Kulturgüter im Ereignisfall,
  • Beraten der Führungsorgane und Einsatzkräfte sowie der Besitzerinnen und Besitzer von Kulturgut.